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Jugendsozialarbeit an der

Musikhauptschule Ruhstorf a. d. Rott

 

Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Stefan Pohl

Ansprechpartner für die Jugendsozialarbeit  

 

 

Am Schulplatz 12

94099 Ruhstorf a. d. Rott

 

Tel.:     08531 / 3460 (Sekretariat)

Fax:      08531 / 3 29 75

Mobil:    0170 / 92 98 104

E-Mail:   jas-ruhstorf@awo-ndb.de

 

Erreichbarkeit: 

nach Vereinbarung

 

 

 

Träger:

Träger der Jugendsozialarbeit an der Musikhauptschule Ruhstorf a. d. Rott sind die Regierung von Niederbayern, der Landkreis Passau, der Markt Ruhstorf a. d. Rott und die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz e.V., ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. 

                                             

  

Jugendsozialarbeit an der Musikhauptschule Ruhstorf a. d. Rott

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Seit September 2008 gibt es an der Musikhauptschule Ruhstorf a. d. Rott eine Halbtagsstelle für die Jugendsozialarbeit.

 

 

  

Ziele von Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe. Die sozialpädagogische Arbeit soll an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe stattfinden. 

 

Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung verbessert werden.

 

 Rechtliche Grundlage:

 

§ 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit

 

(1)    Jungen Menschen, die zum Ausgleich. sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

(2)    Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

 

(3)    Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe von § 40 geleistet werden.

 

(4)    Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

 

Zielgruppe der Jugendsozialarbeit an Schulen

Die JaS wendet sich an junge Menschen 

·         die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z. B. gehäuftes Schule schwänzen,

·         die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden,

·         aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist,

·         mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft,

·         mit Drogenproblemen,

·         mit Versagens- oder Schulängsten

·         mit mangelndem Selbstwertgefühl etc.

 

Aufgaben der Jugendsozialarbeit an Schulen

bullet die Förderung der Sozialkompetenzen der Schüler,
bullet Förderung der Entwicklung von Verantwortung und Zivilcourage bei Schülern,
bullet Steigerung der Motivation der Schüler,
bullet Kooperation mit den Ganztagsschulen
bullet Fördern von lebensnahen Fertigkeiten bei Schülern,
bullet Stärkung des Selbstvertrauens der Schüler,
bullet Förderung von Selbständigkeit, Selbst- und Mitverantwortung,
bullet Akzeptanz von Normen und Vereinbarungen,
bullet Unterstützung in Problem- und Krisensituationen
bullet Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages etc.

 

Wie arbeitet Jugendsozialarbeit an Schulen?

·         Beratung und sozialpädagogische Hilfen: in Einzel- oder auch Gruppengesprächen mit den jungen Menschen werden deren Probleme im Alltag, der Familie, in der Schule oder auch im Übergang in die Ausbildung und in den Beruf besprochen und gemeinsam Lösungswege entwickelt.

·         Soziale Gruppenarbeit und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit (Streitschlichterprogramme, Anti-Aggressions-Trainings, soziale Trainingskurse)

·         Elternarbeit: innerfamiliäre oder erzieherische Probleme erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und deren Beratung, um gemeinsam Wege, z. B. im Umgang mit Erziehungsschwierigkeiten zu entwickeln. Hierbei können auch weitere Leistungen der Jugendhilfe einbezogen oder angeregt werden.

·         Vernetzung und Koordinierung mit anderen sozialen Einrichtungen, insbesondere mit Angeboten der Schülertagesbetreuung, Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, Jugendgerichtshilfe, Polizei und Justiz, Jugendämtern, Migrationsdiensten…

Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Schule in den Beruf ist die Kooperation mit dem Arbeitsamt unverzichtbar.

 

Präventive Maßnahmen und Angebote der JaS in der Musikhauptschule Ruhstorf

v     Angebot für Soziales Lernen in den Klassen 5 bis 8

v     Schülerradio „Schellenklang“

v     Konfliktmoderatorenausbildung

v     SMV-Seminar

v     SMV-Betreuung

v     Projektarbeit mit Lehrern und Schülern (Gewaltpräventionsprojekte, Suchtpräventionsprojekte…)

v     Organisation von Präventionsprojekten (z. B. Theater „Duo Perplex“)

v     Unterstützung der Schüler im Übergang Schule – Beruf

v     Kooperation mit den Ganztagsschulen (Angebote wie Fußballturniere, Karaoke)

v     Teilnahme an Klassenfahrten

v     Erlebnispädagogische Fahrten (z. B. Kletterwald Waldkirchen)

v     Enge Zusammenarbeit mit Schulleitung und Lehrkräften zur Förderung, Stabilisierung und sozialen Integration von jungen Menschen

v     Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten (z. B. Hausbesuche) etc.

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