Musik-
Grund- und Mittelschule
Ruhstorf a. d. Rott

 

 

Förderverein

 

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Wir über uns

 

Am 17. November 2003 wurde der Verein der Freunde und Förderer der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf/Rott e. V. gegründet. An der Gründungsversammlung nahmen 27 Gründungsmitglieder teil.

 

Ziel des Vereines ist es, die Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott durch entsprechende Aktivitäten ideell und finanziell zu unterstützen.

 

Ihre Unterstützung können Sie selbstverständlich steuerlich geltend machen.

 

Was wollen wir:

–  Ausstattung der Klassen- und Fachräume mit modernen Unterrichtsmitteln

-  Förderung bedürftiger und besonders tüchtiger Schüler

-  Stärkung von Ansehen und Anerkennung der Bildungseinrichtung in der Bevölkerung

-  Pflege freundschaftlicher Verbundenheit mit ehemaligen Schülern

-  Weiterentwicklung des Schulprofils

 

Aktivitäten

 

2011

 

Lernhelfer-Projekt in Zusammenarbeit mit Rotary-Club "Rottaler Bäderdreieck"

Mitgliederwerbung beim Nikolausmarkt des Elternbeirates

Besuch von MdL Hr. Roos an der Grund- und Hauptschule

Besuch der CSU-Fraktion Ruhstorf

Abwicklung der offenen Ganztagsbetreuung im lfd. Schuljahr

 

Förderungen 2010 - 11

-  Musikinstrumente

-  Theater

-  Jahresbericht

-  Antolin (Lesehilfe)

-  Klassenfahrten

-  Lehrmittel

-  Bücher und Lektüren

-  Mittagessen und Obst

-  Familienunterstützung

 

2010

 

Febr. 2010

Gewaltprävention für Klassen 5 -9

Besuch und finanzielle Unterstützung des Theaterstücks „Help“ mit dem „Duo Perplex“

organisiert durch Herrn Pohl – Herzlichen Dank!

 

12. März 2010

Besuch des Musicals „Die Brücke der Zukunft“

Grandiose Aufführung im Großen Kursaal in Bad Füssing durch 200 Kinder aus den Partnerschulen Ruhstorf - Meran - Schärding

 

Mai 2010

Verlängerung der Schullizenz für das Leselern-Projekt der Grundschule >> Antolin sowie Anschaffung diverser Bücher als Klassenlektüre Unterstützung auch für die Hauptschule in der Lese- u. Literaturerziehung durch den Erwerb von Klassenlektüre für die Klassen 9 und 10

 

Schulfest 2010

Unterstützung des Schulfestes Eiswagen von Rottaler Raiffeisenbank –gratis- Eis wurde gespendet von Eisdiele San Marco Erlös aus Eisverkauf ging an Elternbeirat

 

23. Juli 2010

Teilnahme an der Abschlussfeier der Entlassschüler mit Grußwort – Vertretung durch Alexander Hatz

 

26. Juli 2010

Besuch des Musikfestes der Musikschule Ruhstorf Über 100 Vokalisten und Instrumentalisten zelebrierten die Vielfalt und zeigten hohe Qualität in den Darbietungen

 

Juni – Juli 2010

Projekt im Rahmen der Ganztagsschule „Judo zum Kennenlernen“ in Zusammenarbeit mit dem Judo Club Neuhaus Herzlichen Dank an Andreas Prinz

Unterstützung Projekt Lernhelfer mit Dr. Reichert (Rotary) Mehrere Lernhelfer (Studenten der Uni-Passau) unterstützen unsere Schüler der 8. Klasse sowie der Abschlussklasse 9 beim Lernen und bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen

 

Sept. 2010

Erwerb der Mitgliedschaft im Bundesverband der Fördervereine (wegen Haftpflichtversicherungen)

 

Ziele

 

-  Unterstützung und Weiterentwicklung des Schulprofils unserer Schule

-  Förderung von bedürftigen oder besonders tüchtigen Schülerinnen und Schülern

-  Maßnahmen und Projekte, die die Unterrichtsarbeit ergänzen

-  ANTOLIN - für eine nachhaltige Leseerziehung aller Klassen

-  Tutorensystem in Zusammenarbeit mit dem Rottaler Rotary-Club

-  verantwortliche Begleitung der Ganztagsklassen

-  Unterstützung der Schulaktivitäten ( z.B. Schulfeste, Theater, kreatives Malen und Basteln, Instrumentalspiel...)

-  Anschaffungen für den Fachunterricht und Betreuungsbereich

-  Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern, Eltern und Schulverband

-  Verknüpfung mit der heimischen Wirtschaft

 

Mitgliedschaft

 

Helfen Sie mit und unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins, indem Sie

 

-  Mitglied werden - unser Jahresbeitrag beträgt nur 15 €,

-  eine beliebige Geldspende geben.

 

Als starke Gemeinschaft von Eltern, Lehrern , Marktgemeinde und Freunden der Schule können wir viel für unsere Schulkinder erreichen!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Bertl

Vorsitzender

 

 

Wie werde ich Mitglied?

 

   innerhalb der Pdf-Datei ausfüllen, ausdrucken und senden an:

 

Josef Bertl

Frimhöringer Str. 16

94099 Ruhstorf a. d. Rott

 

Satzung

 

Freunde und Förderer

der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott e. V.

(Schule mit musischem Schwerpunkt)

 

 

 

1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.

 

2.

 

3.

Der Verein führt den Namen "Freunde und Förderer der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott e. V."

Der Verein hat seinen Sitz in Ruhstorf a. d. Rott. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt den Zusatz e.V.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

2  Zweck des Vereins

 

 

a)

 

 

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e)

 

f)

 

g)

 

 

Zweck des Vereins ist die Förderung der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott . Er setzt sich ein für:

Förderung der unterrichtlichen und erziehlichen Belange der SchülerInnen der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott

Erhaltung der Grund- und Musik-Hauptschule in ihrem inneren und äußeren Bestand

Stärkung des Ansehens und Anerkennung in der Öffentlichkeit c) Unterstützung und Weiterentwicklung des Schulprofils der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott

Leistung von materieller Hilfe bei der Ausstattung der Schule durch Beiträge, Spenden und Sachwerte

Förderung von bedürftigen oder besonders tüchtigen SchülerInnen

Pflege der freundschaftlichen Verbundenheit der ehemaligen SchülerInnen mit der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott durch geeignete Maßnahmen.

 

 

3  Gemeinnützigkeit

1.

 

2.

 

 

 

 

3.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

 

4  Mitgliedschaft

1.

a)

 

 

b)

2.

 

3.

Die Mitgliedschaft kann erworben werden von

natürlichen Personen, die sich der Schule verbunden fühlen, insbesondere die Eltern der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott , ehemalige SchülerInnen und deren Eltern und juristische Personen.

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können einzelne Personen, die sich um die Aufgaben und Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

 

5  Beendigung der Mitgliedschaft

1.

 

 

2.

 

3.

 

 

 

 

 

 

4.

5.

Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei juristischen Personen durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen. Gegen diese Entscheidung über den Ausschluss kann der Betroffene innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Entscheidung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Berufung einlegen.

Ausgeschlossen wird, wer 3 Jahre keinen Beitrag zahlt.

Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein keinerlei Leis-tungen zurückgewährt. Ihnen stehen auch keine Ansprüche aus dem Vereinsvermögen zu.

 

 

6  Mitgliedsbeiträge

1.

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, jährliche Mitgliedsbeiträge zu leisten.

Das Mitglied bestimmt die Höhe seines Vereinsbeitrages selbst, sollte aber den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Richtwert nicht unterschreiten.

Für Schüler, Auszubildende und Studenten kann von der Mitgliederversammlung ein abweichender Mitgliedsbeitrag beschlossen werden.

Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich bis zum 31. März des Geschäftsjahres zu zahlen.

 

 

7  Organe des Vereins

 

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-

-

Organe des Vereins sind:

der Vorstand

der erweiterte Vorstand

die Mitgliederversammlung

 

 

8  Der Vorstand

1.

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2.

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

Den Vorstand bildet

1. Vorsitzender/e

2. Vorsitzender/e

Schriftführer/in

Schatzmeister/in

Der Vorstand i. S. des 26 BGB wird gebildet durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt für sich allein. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende dem Verein gegenüber verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden auszuüben.

Der Vorstand wird - mit Ausnahme des 2. Vorsitzenden - von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Dabei ist jedes Vorstandsmitglied einzeln zu wählen. Wählbar sind nur volljährige Vereinsmitglieder. Scheidet ein durch die Mitgliederversammlung gewähltes Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, wird das Ersatzmitglied aus der Mitte des erweiterten Vorstandes gewählt. Der 2. Vorsitzende ist jeweils der/die amtierende Elternbeiratsvorsitzender/e der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf a. d. Rott.

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung. Im Innenverhältnis gilt: Ausgaben bis zu einer Höhe von € 500.- kann der 1. Vorsitzende alleine tätigen. Über größere Ausgaben bis zu einer Höhe von € 3.000.- hat der Vorstand zu bestimmen. Ausgaben, die den Betrag von € 3.000.- übersteigen, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.

 

 

9  Erweiterter Vorstand

1.

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-

-

 

2.

 

 

3.

 

4.

 

 

 

5.

 

6.

 

Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus

dem Vorstand nach 8 Abs. 1

dem Leiter der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott

mindestens drei Beisitzern, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden.

Dem erweiterten Vorstand obliegt die Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Insbesonders erteilt er seine Genehmigung zu Ausgaben, die im Einzelfall € 3.000.- übersteigen.

Er schlägt der Mitgliederversammlung einen Kassenprüfer vor, der jeweils am Ende eines Geschäftsjahres tätig wird.

Der erweiterte Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Auf Wunsch von mindestens 4 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes kann dessen Einberufung verlangt werden.

Die Vorstandsmitglieder führen ihre Ämter ehrenamtlich und unentgeltlich. Sie haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer angemessenen Auslagen.

 

 

10  Mitgliederversammlung

1.

 

 

 

 

2.

 

 

3.

 

 

 

 

4.

 

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5.

 

 

6.

 

7.

 

 

Die Mitgliederversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, die zwischen dem Tag des Zugangs und dem Tage der Mitgliederversammlung liegen muss, einberufen.

Der Vorstand beruft alle 3 Jahre und sonst bei Bedarf die Mitgliederversammlung ein. Er hat sie einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich verlangt.

Beschlüsse werden mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst, vom Schriftführer protokolliert und von ihm und dem Vorsitzenden unterzeichnet. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig in allen ihr vom Gesetz zugewiesenen Fällen und ihr obliegt insbesondere

die Entgegennahme der Geschäftsberichte

die Entgegennahme der Kassenprüfberichte

die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder, soweit ihre Mitgliedschaft nicht satzungsgemäß festgelegt ist, sowie deren Entlastung

die Beratung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge

die Beschlussfassung über Satzungsänderung

die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Bei Wahlen gilt derjenige Kandidat als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen, wenn nicht ein anwesendes Mitglied eine geheime Abstimmung beantragt.

 

 

11  Auflösung des Vereins, Vermögensfall

1.

 

2.

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Sofern die Mitgliederversammlung nichts Abweichendes beschließt, sind der Vorsitzende und der Schatzmeister die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren. Dies gilt auch dann, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder wenn er seine Rechtsfähigkeit verliert.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Elternbeirat der Grund- und Musik-Hauptschule Ruhstorf zu, der es unmittelbar und ausschließlich für unterrichtsbezogene Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

 

12  Verfahrensfragen

1.

 

 

 

2.

Satzungsänderungen, die das Registergericht im Eintragsverfahren verlangt oder die das Finanzamt für geboten hält, kann der Vorstand gemäß 8 ohne Mitwirkung der Mitgliederversammlung beschließen.

Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung am beschlossen. Sie tritt mit der Eintragung durch das Registergericht in Kraft.

 

 

Ruhstorf, 17. November 2003    
     
 

Satzungsänderung § 3 erfolgte aufgrund Vorgabe des Finanzamtes Passau vom 05.01.2004 sowie Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.11.2004 (eingetragen im Registergericht Passau, 20.01.2005)

Satzungsänderung §10 erfolgte auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.11.2005. (eingetragen im Registergericht Passau, 24.01.2006)

 

Ruhstorf, den 25. Januar 2006

 

Spenden

 

Möchten Sie unsere Arbeit auch ohne Mitgliedschaft unterstützen, so können Sie uns mit einer Spende helfen. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie Sonderanschaffungen, die nicht vom Schulträger abgedeckt werden können.

 

Unsere Bankverbindung:

 

Rottaler Raiffeisenbank

Kto.Nr. 322270

BLZ 740 670 00

 

 

Das Finanzamt Passau hat uns als gemeinnützig anerkannt. Wir sind eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes in Passau unter der Nr. 1984 Ihre Spende ist abzugsfähig.

 

Presseberichte

 

Mittelschule nicht um jeden Preis

Förderverein nimmt bei der Jahresversammlung kritisch Stellung und lobt die jetzige Hauptschule Ruhstorf.

„Bildung hat Vorrang.“ Diese Worte schickte der Vorsitzende des Fördervereins der Grund- und Musikhauptschule Ruhstorf, Horst Hallhuber, der Jahreshauptversammlung im Ruhstorfer Hotel Mathäser voraus. In seinem Rechenschaftsbericht ging Hallhuber auf die Generalsanierung der Schule ein, die die Voraussetzungen für optimalen Unterricht nach neuesten methodischen Erkenntnissen schafft. Wichtiges Instrument für die gezielte Förderung sei eine rechtzeitig erstellte Bedarfsanalyse durch das Schulforum, um sinnvolle und fundierte Projektideen zu verwirklichen. Bürgermeister und Vorsitzender des Schulaufwandträgers, Erich Hallhuber, sieht es als gesichert an, dass nach dem erfolgten Umzug der Hauptschule auch die Grundschüler pünktlich zum Schuljahr 2011/2012 die neuen Räume beziehen werden. Er dankte dem Förderverein mit seinen etwa 100 Mitgliedern für sein Engagement, dort tätig zu werden, wo der Schulaufwandsträger sowohl an gesetzliche als auch finanzielle Grenzen stößt. Seit November 2009 ist der Förderverein als Arbeitgeber für die Betreuungskräfte der drei gebundenen Ganztagsklassen (Klasse 7,8,9) tätig. Dafür wurde ein Kooperationsvertrag mit der Regierung von Niederbayern geschlossen, welche dieses Vorhaben mit 18 000 Euro jährlich unterstützt. Weitere wichtige Projekte des Berichtszeitraumes waren unter anderem Zuschüsse zu Schullandheim-, Abschluss- und Theaterfahrten, die Anschaffung von Klassenlektüren, die Verlängerung der Schullizenz für das Leselern-Projekt „Antolin“, die finanzielle Unterstützung von hilfsbedürftigen Schülern, Zuschüsse für den Schüler-Mittagstisch und die Anschaffung von Musikinstrumenten, sowie die Durchführung verschiedener Projekte durch den Schulpsychologen Stefan Pohl. Seit seinem Bestehen investierte der Förderverein insgesamt 12 679,91 Euro. Kassenwart Alexander Hatz legte den Zuhörern ans Herz, die Mitgliederwerbung zu intensivieren. Zwar schloss man das Jahr 2009 nach Ausgaben in Höhe von 3446,81 Euro mit einem geringen Überschuss ab, jedoch werde dies in den folgenden Jahren deutlich anders aussehen. Man werde sowohl den Nikolausmarkt des Elternbeirats, als auch Elternsprechtage der Grundschule und Hauptschule nutzen, um den Eltern die Notwendigkeit des Vereins deutlich zu machen. Allen noch nicht im Förderverein engagierten örtlichen Betrieben soll eine Mitgliedschaft empfohlen werden. Schulleiter Rektor Josef Bertl informierte über die Bewerbung Ruhstorfs zur eigenständigen Mittelschule, die, so Bürgermeister Hallhuber, wohl unerreichbar sei, da sie von der Regierung von Niederbayern abgelehnt wurde. Man strebe nun eine Kooperation mit wohnortnahen Partnerschulen an. Sowohl die Vorstandschaft des Fördervereins als auch der Vorsitzende des Elternbeirates, Fabian Werner, sehen eine derartige Kooperation durchaus kritisch, werden sich aber konstruktiv an der Meinungsbildung beteiligen. So wurde davon gesprochen, dass die Schule noch eine heile Welt sei, klassische Werte hochgehalten würden. Absolventen der Hauptschule hätten in den letzten Jahren ausnahmslos Lehrstellen gefunden. Die Nähe zu den in Ruhstorf angesiedelten Industrie- und Handwerksbetrieben biete große Vorteile für die Schüler. Durch die Ganztagsbetreuung und die sehr erfolgreichen Ganztagesklassen sei auch eine individuelle und flexible Förderung gewährleistet. Die Schule sei für die Zukunft gut gerüstet, für die Schüler attraktiv und bereite die Heranwachsenden optimal auf die Berufswelt vor, waren sich alle einig. Anstatt sich nur um des Titels Mittelschule willen zwangsweise in eine Kooperation zu begeben, in der man das zweite Rad am Wagen sei, sollte die Hauptschule in derzeitiger Form beibehalten werden, so der Tenor in der Versammlung.

 

PNP Dez 2010

 

 

 

Josef Bertl josef-bertl@vr-web.de
Fabian Werner fabian.werner@weihenstephan.org
Alexander Hatz soundcheck.schallplatten@onlinehome.de
Günther Gaisbauer guenther_edeltraud.gaisbauer@t-online..de

Frieder Köbele

Günther Giosele

Johann Bachl

Thomas Stiglmeier

frieder.koebele@vs-ruhstorf.de

Guenther.giosele@loher.com

johann.bachl@vr-web.de

 

Erika Graml

Wolfgang Meier

erikagraml@aol.com

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzlich

willkommen!