Musik-
Grund- und Mittelschule
Ruhstorf a. d. Rott

 

 

Schülermitverantwortung (SMV)

 

____________________________________________________________________________________

 

 

 

Hallo liebe Mitschülerinnen und Mitschüler!

Wir sind eure Ansprechpartner:

 

 

 

2. Schülersprecherin

Klasse 9b M

3. Schülersprecher

Klasse 9a G

1. Schülersprecherin

Klasse 10 M

 
 

Was sind unsere Aufgaben und Rechte?

 

Zweck der Schülermitverantwortung

 

Art. 62 (1) BayEUG   Mitgestaltung des Lebens und des Unterrichts der Schule; dem Alter und der Verantwortungsfähigkeit der Schüler entsprechend; mit Unterstützung von Schulleitung, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten

 

Aufgaben der Schülermitverantwortung

 

Art. 62 (1) BayEUG

-

 

 

 

 

 

-

 

-

Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen

(Gemeinschaftsaufgaben z. B.: Einrichtung kultureller, sportlicher, musischer Arbeitsgruppen und Arbeitsgruppen für politische Bildung; Übernahme schulinterner Sozialaufgaben; Mitwirkung und Planung bei Schulfesten, Schulfahrten, Wanderungen, Sportveranstaltungen, Schullandheimaufenthalten, Skilagern, Theaterbesuchen, Schülerbüchereien; jedoch nur „offene" Arbeitsgruppen ohne einseitige politische oder weltanschauliche Ziele)

Übernahme von Ordnungsaufgaben

(in der Hauptschule wegen der Haftung mit Vorsicht und Zurückhaltung einzusetzen!)

Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen

 

Rechte der Schülermitverantwortung

 

Art. 62 (1) BayEUG

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

 

-

 

Informationsrecht

Informationen über alle Angelegenheiten, welche die Schülervertretung betreffen, durch die Schule

Anhörungs - und Vorschlagsrecht

Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, Schulleitung und Elternbeirat übermitteln

Vermittlungsrecht

Hilfe und Vermittlung für einen betroffenen Schüler auf Antrag, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen

Beschwerderecht

Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei Schulleitung und im Schulforum vorbringen

Mitwirkungsrecht

bei Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, bei Organisation und Betreuung besonderer Veranstaltungen; im Schulforum mitwirken

Anregungsrecht

zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne, zum Unterricht Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten

     

 

 

 


 

 

 

 

Herzlich

willkommen!