Schülermitverantwortung (SMV)
____________________________________________________________________________________
Hallo liebe Mitschülerinnen und Mitschüler!
Wir sind eure Ansprechpartner:
|
|
2. Schülersprecherin
Lena Liebl
Klasse 9b M |
3. Schülersprecher
Florian Mörtlbauer
Klasse 9a G |
1. Schülersprecherin
Christina Brandl
Klasse 10 M |
|
| |
Was sind unsere Aufgaben und Rechte?
Zweck der Schülermitverantwortung
| Art. 62 (1) BayEUG |
|
Mitgestaltung des Lebens und des Unterrichts der Schule; dem Alter und der Verantwortungsfähigkeit der Schüler entsprechend; mit Unterstützung von Schulleitung, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten |
Aufgaben der Schülermitverantwortung
| Art. 62 (1) BayEUG |
-
-
- |
Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
(Gemeinschaftsaufgaben z. B.: Einrichtung kultureller, sportlicher, musischer Arbeitsgruppen und Arbeitsgruppen für politische Bildung; Übernahme schulinterner Sozialaufgaben; Mitwirkung und Planung bei Schulfesten, Schulfahrten, Wanderungen, Sportveranstaltungen, Schullandheimaufenthalten, Skilagern, Theaterbesuchen, Schülerbüchereien; jedoch nur „offene" Arbeitsgruppen ohne einseitige politische oder weltanschauliche Ziele)
Übernahme von Ordnungsaufgaben
(in der Hauptschule wegen der Haftung mit Vorsicht und Zurückhaltung einzusetzen!)
Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen |
Rechte der Schülermitverantwortung
| Art. 62 (1) BayEUG |
-
-
-
-
-
-
|
Informationsrecht
Informationen über alle Angelegenheiten, welche die Schülervertretung betreffen, durch die Schule
Anhörungs - und Vorschlagsrecht
Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrkräfte, Schulleitung und Elternbeirat übermitteln
Vermittlungsrecht
Hilfe und Vermittlung für einen betroffenen Schüler auf Antrag, wenn dieser glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen
Beschwerderecht
Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei Schulleitung und im Schulforum vorbringen
Mitwirkungsrecht
bei Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, bei Organisation und Betreuung besonderer Veranstaltungen; im Schulforum mitwirken
Anregungsrecht
zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne, zum Unterricht Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten |
| |
|
|
|