Musik-
Grund- und Mittelschule
Ruhstorf a. d. Rott

 

 

Schulforum

 

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Vorsitzender
Schulleiter Frieder Köbele ohne Stimmrecht
   
Lehrer
Ute Müller Verbindungslehrerin zur SMV
Sonja Gimpl gewählte Vertreterin
Susanne Baumgartner gewählte Vertreterin
Carolin Schmidt gewählte Vertreterin
   
Elternbeirat
Fabian Werner Vorsitzender
Johann Demlehner gewählter Vertreter
Michaela Schindl gewählte Vertreterin
   
Schülerausschuss
Christina Brandl 1. Schülersprecherin Klasse 10 M
Lena Liebl 2. Schülersprecherin Klasse 9b M
Florian Mörtlbauer 3. Schülersprecher Klasse 9a G

 

 

Auszüge aus dem Schulleiter ABC zum Schulforum

 

Allgemeines

 

An allen Schulen mit Ausnahme der Grundschulen wird ein Schulforum eingerichtet.

 

Mitglieder des Schulforums

 

- der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte (Lehrerkonferenz best. Amtsdauer).

- die oder der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirates,

– der Schülerausschuss

Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter.

 

Aufgaben des Schulforums

 

Das Schulforum berät in Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:

– die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf

– Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)

– Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung

– Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens

– Genehmigung von Ausnahmen zum generellen Sammlungsverbot

– Genehmigung von Ausnahmen zum Verbot vom Genuss alkoholischer Getränke

– Entscheidung über die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände

Nach Beratung von Einwendungen der Schulleitung.

– Entscheidung über das Programm der Schülerfahrten der Schule:

örtliches Ziel, pädagogische Zielsetzung, Art, Anzahl, Dauer, Verpflichtung oder Freiwilligkeit der Teilnahme und teilnehmenden Jahrgangsstufen bzw. Klassen/Gruppen; von Lehrplaninhalten kann hierdurch nicht abgewichen werden.

 

Folgende Entscheidungen werden unter Mitwirkung des Schulforums getroffen:

– Erlass einer Hausordnung

– Nennung von Spendern bei Zuwendungen

– Festlegung von Grundsätzen der Beaufsichtigungen

– Festlegung der Unterrichtszeiten

 

Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu

– wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist,

– Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen,

– Baumaßnahmen im Bereich der Schule,

– Grundsätzen der Schulsozialarbeit,

– der Namensgebung einer Schule.

Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.

Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt.

Das Schulforum kann beschließen, dass der Vertrauenslehrer von allen Schülern gewählt wird.

 

Einberufung des Schulforums

 

Vom Schulleiter mindestens zweimal in jedem Schulhalbjahr; ferner auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern. Mitglieder haben Vorschlagsrecht für die Tagesordnung.

 

Tagungen und Beschlussfassung des Schulforums

 

Nicht öffentlich. Beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jedes anwesende Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet, außer der Beschluss betrifft nach § 8 (2) VSO ihn selbst, den Ehegatten, einen Verwandten oder einen Verschwägerten bis zum 3. Grad oder eine durch ihn vertretene natürliche oder juristische Person.

Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

 

Beschlüsse des Schulforums

 

Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen.

Wird einem empfehlenden Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum – auf dessen Antrag schriftlich – zu begründen.

 

Entscheidung des Staatlichen Schulamts

 

Entscheidung durch das Staatliche Schulamt, wenn im Schulforum eine einvernehmliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann;

Vorlage durch den Schulleiter

 

Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder des Schulforums

 

Auch nach Beendigung der Mitgliedschaft über die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Schulforum bekannt gewordenen Angelegenheiten. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

 

 

 

Herzlich

willkommen!