Musik-
Grund- und Mittelschule
Ruhstorf a. d. Rott

 

 

Entschuldigungen

 

____________________________________________________________________________________

 

  1. Erkrankte Schülerinnen oder Schüler tragen Sorge dafür, dass sie von ihren Eltern am Morgen des ersten Fehltages entschuldigt werden.
  2.  
  3. Die Entschuldigung muss bis spätestens 7:45 Uhr des Erkrankungstages im Sekretariat der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf eingegangen sein.
  4.  
  5. Das Kind muss von einer sorgeberechtigten Person entschuldigt werden.
  6.  
  7. Die sorgeberechtigte Person hat die Möglichkeit ihr Kind telefonisch oder in Form eines kurzen Formulares zu entschuldigen.
  8.  
  9. Eine schriftliche Entschuldigung muss bei Wiedergenesung unmittelbar nachgereicht werden.
  10.  
  11. Erkrankungen die länger als 3 Tage andauern müssen vom behandelnden Arzt, bzw. der behandelnden Ärztin bescheinigt werden.
  12.  
  13. Erkankungen die länger als 10 Tage andauern müssen vom behandelnden Arzt, bzw. der behandelnden Ärztin attestiert werden.
  14.  
  15. Wenn Schülerinnen oder Schüler beispielsweise vom Sportunterricht befreit werden, muss ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, bzw. der behandelnden Ärztin vorgelegt werden.
  16.  

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Herzlich

willkommen!