Entschuldigungen
____________________________________________________________________________________
- Erkrankte Schülerinnen oder Schüler tragen Sorge dafür, dass sie von ihren Eltern am Morgen des ersten Fehltages entschuldigt werden.
- Die Entschuldigung muss bis spätestens 7:45 Uhr des Erkrankungstages im Sekretariat der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf eingegangen sein.
- Das Kind muss von einer sorgeberechtigten Person entschuldigt werden.
- Die sorgeberechtigte Person hat die Möglichkeit ihr Kind telefonisch oder in Form eines kurzen Formulares zu entschuldigen.
- Eine schriftliche Entschuldigung muss bei Wiedergenesung unmittelbar nachgereicht werden.
- Erkrankungen die länger als 3 Tage andauern müssen vom behandelnden Arzt, bzw. der behandelnden Ärztin bescheinigt werden.
- Erkankungen die länger als 10 Tage andauern müssen vom behandelnden Arzt, bzw. der behandelnden Ärztin attestiert werden.
- Wenn Schülerinnen oder Schüler beispielsweise vom Sportunterricht befreit werden, muss ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, bzw. der behandelnden Ärztin vorgelegt werden.