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Grundwerte
• Eigenverantwortung für Entscheidungen und Taten
• Gegenseitige Toleranz und gegenseitiger Respekt
• Offenheit gegenüber anderer Meinungen und Glaubensrichtungen
• Gewaltverzicht gegenüber Personen und Gegenständen
• Leistungsbereitschaft in schulischen Angelegenheiten
• Annehmen von Entscheidungen der Mehrheit
• Umweltbewusstsein
• Vorgesetzte anerkennen
Hausordnung
| 1. | Ich selbst bin für meine Worte und Taten verantwortlich. |
| 2. | Ich bin stets hilfsbereit, freundlich und grüße. |
| 3. | Ich bin ruhig, vernünftig und gewaltfrei. |
| 4. | Ich erscheine pünktlich und vorbereitet zum Unterricht in angemessener Kleidung und in Hausschuhen. |
| 5. | Ich beteilige mich aufmerksam am Unterricht und vermeide Störungen. |
| 6. | Ich achte auf Sauberkeit und gehe sorgsam mit fremdem Eigentum um. |
| 7. | Ich halte mich auch in unmittelbarer Nähe der Schule an das Rauch- und Alkoholverbot. |
| 8. | Ich verzichte auf jeglichen Verzehr während des Unterrichts. |
| 9. | Ich sorge dafür, dass mich meine Eltern am Morgen des ersten Fehltages entschuldigen. |
| 10. | Ich folge den Anweisungen des Hauspersonals. |
| 11. | Ich weise andere bei Vergehen auf diese Schulregeln hin. |
Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen (nach VSO):
- Einzel- bzw. Klassengespräch
- Belehrung
- Besinnungsaufsatz
- Mitteilung an die Eltern
- Schriftlicher Verweis
- Verschärfter Verweis durch die Schulleitung
- Nacharbeit
- Sozialpraktische Dienste bzw. Wiedergutmachungsaktionen
- Polizeiliche Anzeige
- Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter
- Gespräch mit der Vertrauenslehrkraft
- Gespräch mit dem Beauftragten der Schulpastoral
- Gespräch mit der Schulleitung
- Information an die Schulleitung
- Rechnung an die Eltern
- Meldung ans Landratsamt
- Meldung ans Jugendamt
- Bußgeld an die Eltern
- Versetzung in eine Parallelklasse durch die Schulleitung
- Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu vier Wochen durch die Schulleitung
- Ausschluss vom gesamten Unterricht bis mehrere Wochen, längstens bis zum Schuljahresende
- Zuweisung an eine andere Schule
- Androhung der Entlassung von der Schule durch die Schulaufsichtsbehörde
- Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz
- Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das Staatsministerium
| Für unsere Schule wurde festgelegt: | |
| 1. | 3 Verweise führen zum verschärften Verweis |
| 2. | Der 4. Verweis ist automatisch ein verschärfter Verweis (Schulleitung) |
| 3. | Nach dem verschärften Verweis sofort eine Woche Schulausschluss |
| 4. | 4 Wochen Schulausschluss |
| 5. | Ausschluss bis Schuljahresende |
Diese Regeln wurden am 10.02.2011 vom gesamten Lehrerkollegium und der Schülermitverantwortung der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott erstmals festgelegt.
Ruhstorf a. d. Rott, 22. November 2011
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| Schülervertreter | Elternvertreter | Lehrervertreter | Schulleitung |
Herzlich
willkommen!