Musik-
Grund- und Mittelschule
Ruhstorf a. d. Rott

 

 

Hausordnung

 

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Grundwerte

 

• Eigenverantwortung für Entscheidungen und Taten

• Gegenseitige Toleranz und gegenseitiger Respekt

• Offenheit gegenüber anderer Meinungen und Glaubensrichtungen

• Gewaltverzicht gegenüber Personen und Gegenständen

• Leistungsbereitschaft in schulischen Angelegenheiten

• Annehmen von Entscheidungen der Mehrheit

• Umweltbewusstsein

• Vorgesetzte anerkennen

 

 

 

Hausordnung

 

1. Ich selbst bin für meine Worte und Taten verantwortlich.
2. Ich bin stets hilfsbereit, freundlich und grüße.
3. Ich bin ruhig, vernünftig und gewaltfrei.
4. Ich erscheine pünktlich und vorbereitet zum Unterricht in angemessener Kleidung und in Hausschuhen.
5. Ich beteilige mich aufmerksam am Unterricht und vermeide Störungen.
6. Ich achte auf Sauberkeit und gehe sorgsam mit fremdem Eigentum um.
7. Ich halte mich auch in unmittelbarer Nähe der Schule an das Rauch- und Alkoholverbot.
8. Ich verzichte auf jeglichen Verzehr während des Unterrichts.
9. Ich sorge dafür, dass mich meine Eltern am Morgen des ersten Fehltages entschuldigen.
10. Ich folge den Anweisungen des Hauspersonals.
11. Ich weise andere bei Vergehen auf diese Schulregeln hin.

 

 

Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen (nach VSO):

 

- Einzel- bzw. Klassengespräch

- Belehrung

- Besinnungsaufsatz

- Mitteilung an die Eltern

- Schriftlicher Verweis

- Verschärfter Verweis durch die Schulleitung

- Nacharbeit

- Sozialpraktische Dienste bzw. Wiedergutmachungsaktionen

- Polizeiliche Anzeige

- Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter

- Gespräch mit der Vertrauenslehrkraft

- Gespräch mit dem Beauftragten der Schulpastoral

- Gespräch mit der Schulleitung

- Information an die Schulleitung

- Rechnung an die Eltern

- Meldung ans Landratsamt

- Meldung ans Jugendamt

- Bußgeld an die Eltern

- Versetzung in eine Parallelklasse durch die Schulleitung

- Ausschluss in einem Fach für die Dauer von bis zu vier Wochen durch die Schulleitung

- Ausschluss vom gesamten Unterricht bis mehrere Wochen, längstens bis zum Schuljahresende

- Zuweisung an eine andere Schule

- Androhung der Entlassung von der Schule durch die Schulaufsichtsbehörde

- Entlassung von der Schule durch die Lehrerkonferenz

- Ausschluss von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten durch das Staatsministerium

 

 

Für unsere Schule wurde festgelegt:
   
3 Verweise führen zum verschärften Verweis
Der 4. Verweis ist automatisch ein verschärfter Verweis (Schulleitung)
Nach dem verschärften Verweis sofort eine Woche Schulausschluss
4 Wochen Schulausschluss
Ausschluss bis Schuljahresende

 

 

Diese Regeln wurden am 10.02.2011 vom gesamten Lehrerkollegium und der Schülermitverantwortung der Musik- Grund- und Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott erstmals festgelegt.

 

Ruhstorf a. d. Rott, 22. November 2011

 

Schülervertreter Elternvertreter Lehrervertreter Schulleitung

Schülervertreter Elternvertreter Lehrervertreter Schulleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzlich

willkommen!