Betreuung

Mittagsverpflegung

Die Musik- Grund- und -Mittelschule Ruhstorf a. d. Rott bezieht ihr Mittagessen ab dem Schuljahr 2023/24 vom Menüservice Regensburg


Menüservice Regensburg

Henleinstraße 5

93092 Barbing

Tel: 09401/913641-0


Informationen zur finanziellen Unterstützung des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Schule

Mittagsverpflegung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben der Zahlung des monatlichen Wohngeldes und Kinderzuschlags sowie der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Wer bekommt Leistungen?

· Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
· Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

Welche Leistung wird erbracht?

Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht übernommen.

Wie funktioniert das?

Kosten werden nur übernommen, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Eine Bestätigung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis ist vorzulegen. Der Nachweis muss den Namen des Kindes, den Namen der Schule bzw. Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege mit Bankverbindung, die Anzahl der Essen mit dem Preis und den Zeitraum enthalten, für den das Kind angemeldet ist. Das Jobcenter wird bei einer Bewilligung die Kosten direkt mit dem Essensanbieter abrechnen.
Bitte beachten Sie: Ein Eigenanteil ist von Ihnen nicht mehr zu leisten.


Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - Landratsamt