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Entschuldigungen

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte tragen Sorge dafür, dass erkrankte Schülerinnen oder Schüler am Morgen eines jeden Fehltages telefonisch entschuldigt werden.
  • Die Entschuldigung muss bis spätestens 7:45 Uhr des Erkrankungstages im Sekretariat der Musik- Grund- und -Mittelschule Ruhstorf eingegangen sein. Bitte sprechen Sie Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter.
  • Das Kind darf sich nicht selbst entschuldigen, sondern muss von einer sorgeberechtigten Person entschuldigt werden.
  • In begründeten Einzelfällen können Lehrkräfte und Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen.
  • Wenn Schülerinnen oder Schüler beispielsweise vom Sportunterricht befreit werden, muss ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes, bzw. der behandelnden Ärztin vorgelegt werden.
  • Wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Sportkleidung vergessen haben, müssen sie trotzdem anwesend sein und dürfen nicht das Schulgelände während des Sportunterrichts verlassen.